Wir über uns
Konzeption:
Integrationsklassen und Integrationskonzept
Integrative Beschulung und der
gemeinsame Unterricht orientieren sich an folgenden Zielen:
- gemeinsame Beschulung im Wohnbezirk mit der Möglichkeit, bestehende Freundschaften
zu erhalten und neue zu schließen,
- Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen in
dem Lern- und Erfahrungsraum der Grundschule lernen, ein positives
Selbstkonzept zu entwickeln und abzusichern,
- nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler sollen Rücksichtnahme u. ä. Verhaltensweisen
im täglichen Umgang mit behinderten Schülerinnen und Schülern
lernen und
- ihren Mitschülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch positive
Vorbilder in der Gruppe Lernanreize geben und ihnen beim Aufbau sprachlicher
und sozialer Fähigkeiten Anregung geben,
- konkrete, alltägliche Anlässe soll Kinder und Erwachsene befähigen, andere
in ihrem Anderssein zu erleben und zu akzeptieren.
In vier Klassenstufen gibt es jeweils eine Integrationsklasse mit unterschiedlichen
Formen sonderpädagogischen Förderbedarfs. Der Integrationsgedanke wird vom
Kollegium, der Elternschaft und der Stadt Oldenburg getragen.
Die Förderung im Unterricht der Klasse soll dem Kind Möglichkeiten bieten,
aus Lernangeboten auszuwählen, was seiner Entwicklung angemessen ist. "Es
werden Lernsituationen geschaffen, die geeignet sind, das Selbstvertrauen
und Selbstwertgefühl der Kinder unter Anerkennung individueller Leistungsmöglichkeiten
und Grenzen zu stärken und ihre Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen und
zu erweitern" (SVBL 9/94, S. 264). Um eine erfolgreiche Arbeit zu ermöglichen,
ist von Fall zu Fall die Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen
wie Therapeuten, Ergotherapeuten, Jugendamt, Sportvereinen oder Beratungsstellen
notwendig.
Gemeinsame, zielgleiche
Beschulung bei sonderpädagogischem Förderbedarf des sozialemotionalen
Verhaltens
Kinder mit diesem Förderbedarf haben in der Regel Schwierigkeiten der
Selbststeuerung und des angemessenen Umgangs mit Regeln. Für sie wird der
Erziehungsauftrag der Schule im Vordergrund stehen. In der Regel gilt es
darüber hinaus, Lernbereitschaft wieder anzuregen und durch ein hohes Maß an
Verständnis und besonderer persönlicher Zuwendung zu versuchen, diese Kinder
für schulisches Lernen wieder zu gewinnen und Leistungsfähigkeiten zu
entwickeln. Einzelne Fächer könnten hier eine besondere Bedeutung haben.
Gemeinsame, zielgleiche Beschulung,
sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Sprache und Sprechen
Individuelle Förderung von Kindern mit Sprach- und Sprechauffälligkeiten
bedeutet:
- Wechsel zwischen integrativer und individueller Förderung,
- Lernen und Spielen tätigkeitsorientiert mit allen Sinnen in kommunikativem
Rahmen und angstfreie Erprobungs- und Versuchungsräume für Sprache
und Sprechen,
- Sensibilisierung der Kinder hinsichtlich ihrer auditiven Wahrnehmung (Geräuschunterscheidung,
Lautdiskriminierung, eigene Sprache),
- taktile Wahrnehmung im Gesichtsbereich,
- Feinmotorik bezogen auf Hand und Mund,
- Lautanbahnung und Festigung,
- Modellernen in natürlichen Kommunikationssituationen bezogen auf den grammatikalisch-syntaktischen
Bereich,
- Elternberatung.
Gemeinsame,
zieldifferenzierte Beschulung bei sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich
des Lernens
Kinder mit einem Förderbedarf im Bereich des Lern- und Leistungsverhaltens
haben trotz vielfältiger Anstrengungen ihr Versagen gegenüber eigenen
Ansprüchen sowie denen ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erlebt. Bei
ihnen sind Fehler nicht mehr notwendige Vorstufen des Könnens, sondern mächtige
und nachhaltige Erfahrungen, die sie an ihrem Können und darüber hinaus auch an
ihrem Wert zweifeln lassen.
"Die Berücksichtigung und die Beantwortung von Misserfolgsängsten ist nach
unseren Erfahrungen eine wichtige Voraussetzung der Förderung bei Kindern mit
manifesten Störungen" (Kretschmann: Erlebnisbezogene Lese- und
Schreibförderung. In: Zeitschrift für Heilpädagogik 7/98, S. 309).
In dieser Phase spielen kontinuierliche Gespräche mit den Eltern oder
Erziehungsberechtigen und ihre Beratung eine wichtige Rolle.
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich des Lernens können in
Teilbereichen durchaus vergleichbare Leistungen zeigen. Eine zieldifferenzierte
Förderung mit Verbleib in der Grundschule kann sich diesen Aspekt
wirkungsvoller zu Nutze machen. Die Schüler und Schülerinnen haben die Chance,
Beeinträchtigungen zu kompensieren und sich als gleichwertiges Mitglied der
Lerngruppe zu erfahren, d. h. die soziale Integration ist in jedem Fall u. a.
Ziel der Arbeit!
Gemeinsame, zieldifferenzierte
Beschulung bei sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich der geistigen
Entwicklung
Kinder mit geistiger Behinderung haben in der Regel einen hohen Förderbedarf
in den entwicklungs- und handlungsorientierten Lernbereichen. Sie benötigen
u. a. besondere Trainingsprogramme in den Bereichen Selbsthilfe und Selbstversorgung
(z. B. Toilettentraining, konkrete Hilfe bei Essen / Trinken oder beim An-
und Ausziehen).
Die umfangreichen Fördermaßnahmen sind nur in Kooperation mit Eltern und
Therapeuten realisierbar.
Der Einsatz von Integrationshelfern/innen für pflegerische und betreuende
Bereiche ist in vielen Fällen angezeigt.
Neben der integrativen Beschulung im Klassenverband findet eine Förderung
in Kleingruppen oder eine individuelle Förderung (im Allgemeinen in Form
innerer Differenzierung) statt.
Das "Lernen mit allen Sinnen" und die Förderprogramme mit offensichtlichen
und schwerwiegenden Behinderungen fördert nicht zuletzt das Verständnis
vom individuellen Anderssein und ist somit eine tragende Brücke zur sozialen
Integration dieser Menschen.