Wir über uns

Konzeption:

Integrationsklassen und Integrationskonzept

Integrative Beschulung und der gemeinsame Unterricht orientieren sich an folgenden Zielen:
- gemeinsame Beschulung im Wohnbezirk mit der Möglichkeit, bestehende Freundschaften zu erhalten und neue zu schließen,
- Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen in dem Lern- und Erfahrungsraum der Grundschule lernen, ein   positives Selbstkonzept zu entwickeln und abzusichern,
- nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler sollen Rücksichtnahme u. ä. Verhaltensweisen im täglichen Umgang mit behinderten Schülerinnen   und Schülern lernen und
- ihren Mitschülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch positive Vorbilder in der Gruppe Lernanreize geben und ihnen beim Aufbau   sprachlicher und sozialer Fähigkeiten Anregung geben,
- konkrete, alltägliche Anlässe soll Kinder und Erwachsene befähigen, andere in ihrem Anderssein zu erleben und zu akzeptieren.
In vier Klassenstufen gibt es jeweils eine Integrationsklasse mit unterschiedlichen Formen sonderpädagogischen Förderbedarfs. Der Integrationsgedanke wird vom Kollegium, der Elternschaft und der Stadt Oldenburg getragen.
Die Förderung im Unterricht der Klasse soll dem Kind Möglichkeiten bieten, aus Lernangeboten auszuwählen, was seiner Entwicklung angemessen ist. "Es werden Lernsituationen geschaffen, die geeignet sind, das Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl der Kinder unter Anerkennung individueller Leistungsmöglichkeiten und Grenzen zu stärken und ihre Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen und zu erweitern" (SVBL 9/94, S. 264). Um eine erfolgreiche Arbeit zu ermöglichen, ist von Fall zu Fall die Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen wie Therapeuten, Ergotherapeuten, Jugendamt, Sportvereinen oder Beratungsstellen notwendig.

Gemeinsame, zielgleiche Beschulung bei sonderpädagogischem Förderbedarf des sozialemotionalen Verhaltens
Kinder mit diesem Förderbedarf haben in der Regel Schwierigkeiten der Selbststeuerung und des angemessenen Umgangs mit Regeln. Für sie wird der Erziehungsauftrag der Schule im Vordergrund stehen. In der Regel gilt es darüber hinaus, Lernbereitschaft wieder anzuregen und durch ein hohes Maß an Verständnis und besonderer persönlicher Zuwendung zu versuchen, diese Kinder für schulisches Lernen wieder zu gewinnen und Leistungsfähigkeiten zu entwickeln. Einzelne Fächer könnten hier eine besondere Bedeutung haben.

Gemeinsame, zielgleiche Beschulung, sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Sprache und Sprechen
Individuelle Förderung von Kindern mit Sprach- und Sprechauffälligkeiten bedeutet:
- Wechsel zwischen integrativer und individueller Förderung,
- Lernen und Spielen tätigkeitsorientiert mit allen Sinnen in kommunikativem Rahmen und angstfreie Erprobungs- und Versuchungsräume für   Sprache und Sprechen,
- Sensibilisierung der Kinder hinsichtlich ihrer auditiven Wahrnehmung (Geräuschunterscheidung, Lautdiskriminierung, eigene Sprache),
- taktile Wahrnehmung im Gesichtsbereich,
- Feinmotorik bezogen auf Hand und Mund,
- Lautanbahnung und Festigung,
- Modellernen in natürlichen Kommunikationssituationen bezogen auf den grammatikalisch-syntaktischen Bereich,
- Elternberatung.

Gemeinsame, zieldifferenzierte Beschulung bei sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich des Lernens
Kinder mit einem Förderbedarf im Bereich des Lern- und Leistungsverhaltens haben trotz vielfältiger Anstrengungen ihr Versagen gegenüber eigenen Ansprüchen sowie denen ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erlebt. Bei ihnen sind Fehler nicht mehr notwendige Vorstufen des Könnens, sondern mächtige und nachhaltige Erfahrungen, die sie an ihrem Können und darüber hinaus auch an ihrem Wert zweifeln lassen.
"Die Berücksichtigung und die Beantwortung von Misserfolgsängsten ist nach unseren Erfahrungen eine wichtige Voraussetzung der Förderung bei Kindern mit manifesten Störungen" (Kretschmann: Erlebnisbezogene Lese- und Schreibförderung. In: Zeitschrift für Heilpädagogik 7/98, S. 309).
In dieser Phase spielen kontinuierliche Gespräche mit den Eltern oder Erziehungsberechtigen und ihre Beratung eine wichtige Rolle.
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich des Lernens können in Teilbereichen durchaus vergleichbare Leistungen zeigen. Eine zieldifferenzierte Förderung mit Verbleib in der Grundschule kann sich diesen Aspekt wirkungsvoller zu Nutze machen. Die Schüler und Schülerinnen haben die Chance, Beeinträchtigungen zu kompensieren und sich als gleichwertiges Mitglied der Lerngruppe zu erfahren, d. h. die soziale Integration ist in jedem Fall u. a. Ziel der Arbeit!

Gemeinsame, zieldifferenzierte Beschulung bei sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung
Kinder mit geistiger Behinderung haben in der Regel einen hohen Förderbedarf in den entwicklungs- und handlungsorientierten Lernbereichen. Sie benötigen u. a. besondere Trainingsprogramme in den Bereichen Selbsthilfe und Selbstversorgung (z. B. Toilettentraining, konkrete Hilfe bei Essen / Trinken oder beim An- und Ausziehen).
Die umfangreichen Fördermaßnahmen sind nur in Kooperation mit Eltern und Therapeuten realisierbar.
Der Einsatz von Integrationshelfern/innen für pflegerische und betreuende Bereiche ist in vielen Fällen angezeigt.
Neben der integrativen Beschulung im Klassenverband findet eine Förderung in Kleingruppen oder eine individuelle Förderung (im Allgemeinen in Form innerer Differenzierung) statt.
Das "Lernen mit allen Sinnen" und die Förderprogramme mit offensichtlichen und schwerwiegenden Behinderungen fördert nicht zuletzt das Verständnis vom individuellen Anderssein und ist somit eine tragende Brücke zur sozialen Integration dieser Menschen.

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